1. Vermächtnisse gehen dem Pflichtteil nach und werden bei seiner Berechnung nicht abgesetzt.
2. Bei dem Bausparvertrag muss allerdings geprüft werden, ob es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter handelt, d.h. ein Dritter wurde auf den Todesfall des Bausparers eingesetzt oder wie Sie schreiben lief der Vertrag schon auf den Namen der Begünstigten und Ihre Mutter hat nur noch die Beiträge gezahlt, dann hätte es der Verfügung im Testament aber nicht mehr bedurft, das ist etwas widersprüchlich.
Ich will sagen, es muss geprüft werden, ob der Vertrag überhaupt in den Nachlass fällt oder gleich auf den Dritten übergeht oder bereits übergegangen ist.
Hierzu muss die genaue Regelung im Bausparvertrag bekannt sein. Setzen Sie sich bitte hierzu auch mit dem Bankinstitut in Verbindung, die können oftmals auch weiterhelfen.
Dieses Forum kann IHnen lediglich erste Anhaltspunkte geben, ein verbindlicher Rechtsrat setzt voraus, dass die jeweiligen Urkunden eingesehen werden können, damit die genaue Regelung bekannt ist.