Beim Verkauf sind in der Zwischenbilanz als Beispiel: 30000Euro als Verbindlichkeiten ausgewiesen die der Käufer übernehmen soll.Desweiteren liegen noch schwebende Rechtsstreitigkeiten vor, wovon der Käufer den Verkäufer freistellen soll, indem er diese übernimmt.Steuerrückstände sind ebenfalls in der Zwischenbilanz berücksichtigt. Desweiteren gibt es eine Auflassung, jedoch mit einer Auflassungsvormerkung: Die Lautet Der Verkäufer bewilligt und der Käufer beantragt zur Sicherung ihrer Erwerbsansprüche die Eintragung jeweils von Auflassungsvormerkungen, die für den Fall, das Zwischeneintragungen bis zur Eigentumsumschreibung nicht erfolgt oder nicht beantragt sind, es sei denn mit Willen des Käufers.