Vertrag zwischen Unternehmern: Vertragsverlängerung und Konventionalstrage bei Storno
vom 2.5.2010
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Felix Schäfer / Dormagen
Guten Tag, wir betreiben ein Branchenbuch für Gewerbetreibende im Handwerksbereich, woraus sich für mich 2 Fragen zu den AGB ergeben. a) Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. Darf man für 3 Jahre im Voraus abrechnen? Ist es zulässig die stillschweigende Vertragsverlängerung nicht nur um 1 Jahr, sondern um 3 weitere Jahre in den AGB zu vereinbaren?