Arbeitsvertrag Stundenvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt René Piper / Berlin Steglitz
Meine Befürchtung ist nun, dass ich aufgrund eines Stundenlohns und der Abrufbereitschaft und aufgrund keiner festgelegten wöchentlichen Stundenanzahl keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub etc. habe bzw. ... Mit der Bezahlung nach Stundenlohn bin ich grundsätzlich einverstanden, nur möchte ich halt auch Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit haben und auch bezahlte Feiertage.