Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Angenommen, Sie haben eine fünftägige Arbeitswoche und sie waren im Januar 2015 auch beschäftigt:
Am 01.07.2005 haben Sie einen Anspruch auf den vollen Urlaub, allerdings nur in Höhe des gesetzlichen Urlaubs von 20 Arbeitstagen erworben. Die restlichen 10 Tage können zeitanteilig berechnet werden wie folgt: 10 Tage : 12 x 9 = 7,49 Tage. Sie haben daher am 30.09.2005 nicht Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub, sondern nur auf 27,49, gerundet also auf 28 Arbeitstage.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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