Rückkehr nach Elternzeit - Ablehnung wegen Arbeitszeitwünsch öffentl. Dienst
vom 22.1.2012
40 €
Historischer Preis
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Da ich bis zum Beginn meines Mutterschutzes weder positives noch negatives über meinen Antrag gehört hatte, bin ich davon ausgegangen, dass er genehmigt wird und habe deshalb auch nicht den gesamten Urlaub genommen. ... Es hat sich nichts an meinem Vertrag, der Arbeitszeit oder der Arbeitszeitaufteilung geändert. ... Ich hatte diese Tage nicht genommen, da kurz vor meinem Mutterschutz ein erhöhtes Arbeitsaufkommen war und ich ja eigentlich geplant hatte in Teilzeit während der Elternzeit zurückzukommen.