Beistandschaft für ihre Tochter ........ Unterhaltsverpflichtung
vom 15.1.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Sehr geehrte Frau ...... wie ich ihnen bereits im Schreiben vom 20.10.2011 mitgeteilt habe, ist der Fachberreich Jugend und Soziales auf Antrag des Vaters .......... gem.§§ 1712 ff. ... Zur Sicherung des Unterhaltsanspruches darf ich Sie im Interesse Ihres Kindes nun bitten, bei einem Jugendamt Ihrer Wahl eine Unterhaltsurkunde mit folgenden Inhalt aufnehmen zu lassen. "100% des Mindestunterhaltes der jeweiligen Alterstufe nach Maßgabe des §1612 aBGB nach Abzug des für den Bedarf des Kindes zu verwendenden hälftigen Kindergeldes ab dem 01.10.2011 (entspricht zurzeit (364-92=272 Euro) In Musterstadt können Sie die Unterhaltsansprüche Ihrer Tochter kostenfrei bei Frau Mustermann ,Sozialraum Team Nord ,Musterstrasse 123 44738 Musterstadt beurkunden lassen. ... Desweiteren bezieht die Kindesmutter für das im Haushalt lebende Kind 180 Euro UVG und 184 Euro Kindergeld.