Bauliche Veränderungen nach KV-Beurkundung festgestellt
vom 23.11.2022
für 52 €
Die baulichen Veränderungen sind weder in der Teilungserklärung eingetragen noch dem Verwalter bekannt. ... Fragestellung: Ist der Käufer berechtigt den im KV angezeigten Kaufpreis für evtl. anfallende Rückbaukosten [unter Vorbehalt] zu reduzieren - und die ggf. unter Vorbehalt einbehaltene Summe erst dann an den Verkäufer zu überweisen, wenn entweder eine WEG-Zustimmung + Eintragung in der Teilungserklärung in der Sache erfolgte - oder eben keine Überweisung an den Verkäufer mehr stattfindet, weil die Summe direkt durch Rückbaukosten aufgebraucht wird?