Sehr geehrte Damen und Herren, meine Lebensgefährtin und ich haben uns vor über einem Jahr dazu entschieden ein Haus zu kaufen. Wir entschieden uns für ein Objekt, das sich in einer 4flügeligen ehemaligen Hofanlage befindet, welche sich unter Denkmalschutz befindet (die Anlage besteht aus 20 Wohneinheiten, also Notwendigkeit einer Teilungserklärung). ... Falls es zu einer vorzeitigen Rückabwicklung durch den Bauträger kommen sollte, können wir alle bisherigen Kosten an diesen weitergeben (Rückabwicklung der Kreditverträge, bereits erfolgte Zinszahlungen an die Bank, entgangene Zinsen des Eigenkapitals, Notarkosten, Courtage, Grunderwerbsteuer)?