Ihr Fall Vermieterrecht: Fristlose Kündigung wg.Sachbeschädigung Sehr geehrt Damen, sehr geehrt Herren, wir haben eine Wohnung an ein übergewichtiges Paar(Herr: ca. 250 kg) seit ca. 1,5 Jahren vermietet. Bei Einzug habe ich und auch der Installateur die Mieterin mündlich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich in den Bädern um Trockenbauwände handelt, an denen die Toiletten befestigt sind und dass wir möglicherweise Probleme aufgrund des Gewichts ihres Ehemannes sehen.