Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Rücktritt vom Mietvertrag 3 Monate vor Einzug

13. Juni 2011 19:49 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe am 1.6.11 einen Mietvertrag für ein Haus geschlossen. Im Mietvertrag ehlt jedoch noch die Angabe der Bankverbindung dort wurde vom Makler eine beliebige Bankverbindung eingetragen, da die Vermieter anscheinend keine gültige Bankverbindung haben.
Einzugstermin soll der 1.9. werden.
Ich möchte jetzt so sicher wie nur möglich von diesem Vertrag zurück treten. Schliesslich ist noch einiges an Zeit, was die Suche nach einem Nachmieter problemlos gestalten würde.
Meine Frage: Kann ich mich auf die Ungültigkeit des Vertrages berufen da wissentlich falsche Angaben zur Bankverbindung gemacht wurden bzw. somit der Vertrag ja unvollständig ist?
Welche Möglichkeiten habe ich?

Mit besten Grüßen,

K.Ki

13. Juni 2011 | 20:07

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, daß Verträge eingehalten werden müssen. Nur in Sonderfällen, die gesetzlich geregelt sind, gibt es die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag anzufechten.

Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor.

Sie haben vielmehr einen wirksamen Mietvertrag geschlossen, der nur durch Kündigung beendet werden kann.

Die Tatsache, daß (noch) nicht die korrekte Bankverbindung im Mietvertrag aufgeführt ist, ist für die Rechtswirksamkeit des Vertrags ohne Bedeutung. Schließlich hat der Vermieter bis zur Fälligkeit der ersten Miete noch hinreichend Gelegenheit, ein Konto, auf das die Miete überwiesen werden soll, einzurichten und Ihnen bekannt zu geben.

Nach der Sachverhaltsschilderung gibt es auch keine Abrede zwischen Ihnen und dem Vermieter, daß der Mietvertrag mit der Kontobenennung zu einem festgelegten Datum stehe und falle.


2.

Da der Mietvertrag wirksam ist, haben Sie nur die Möglichkeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum 30.09.2011 zu kündigen.


3.

Sie können allerdings auch das Gespräch mit dem Vermieter suchen und fragen, ob er bereit wäre, Sie mit sofortiger Wirkung aus dem Mietvertrag zu entlassen. Hier liegt es jedoch allein im Ermessen des Vermieters, ob er diesem Anliegen zuzustimmen bereit ist.

Natürlich können Sie auch versuchen, sich dahingehend mit dem Vermieter zu verständigen, daß Sie sich bereit erklären, einen geeigneten Nachmieter zu suchen. Aber auch hier sind Sie darauf angewiesen, daß der Vermieter zustimmt.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER