Unsere Garage und Einfahrt ist, wie bei allen Grundstücken hier, an der Grenze. Der Nachbar hat sein Haus nur 3 m, bzw. einen Vorbau mit 2 m, an unserer Grenze, dies mußte damals von den früheren Besitzern unseres Grundstücks genehmigt werden. Seit wir eingezogen sind, ist es schon vorgekommen, daß sich der Nachbar beklagt, daß er aufwacht, wenn wir oder unser Besuch aus der Garage bzw. der Einfahrt fahren.