Guten tag
Mein nachbar hat vor 3 jahren ein carport an der grundstuecksgrenze errichtet wie ich festgestellt habe befindet er sich 1.5 m auf meinem grundstueck.
Der grenzverlaug ca.100m ist eingewachs und nicht klar ersichtliches gibt keinen zaun worauf ich es habe vermessen lassen.
Nun beruft er sich auf duldungsrecht? Wie kann das sein wenn ich mir nicht sicher bin wo die grenze ist musste er es doch vermessen lassen bevor er baut?
Ferner kann er den carport nicht benutzen wenn ich einen zaun baue verlauft er mitten durch oder endet ggfalls mittig zur einfahrt.
Vielen dank
H.keller
einschlägig ist Paragraph 912 BGB. Demnach müssen Sie den sogenannten Überbau dulden, weil Sie nicht sofort widersprochen haben. Allerdings können Sie Überbaurente in Höhe der ortsüblichen Pacht fordern. Den Zaun dürfen Sie nicht durch den Carport bauen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt