Ausscheiden aus einer GbR
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Wir haben für diesen Fall folgenden Text in unserem GbR-Vertrag: (1)Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so errechnet sich der Anspruch der erbrachten Leistungen nach dem Anteil der Jahresleistung im letzten Kalenderjahr, die nach Ablauf des Wirtschaftsjahres durch Rechnungsabschluß errechnet wird. (2)Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Abfindung, die dem Anteil der Kapital- und sonstigen Vermögenswerte des Gesellschafters in Prozent an der Gesellschaft zum Zeitpunkt seines Ausscheidens entspricht. ... Folgende Fragen schließen sich hier an: 1.Ist der Begriff „sonstige Vermögenswerte" dahingehend zu verstehen, dass auch ein aktueller Auftragsbestand in die Bewertung eingeht?