Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfragen möchte ich anhand Ihrer Schilderungen wie folgt beantworten:
Ein "Minderungsrecht" wie z.B. im Kaufrecht ist im Arbeitsrecht/ Gesellschaftsrecht nicht existent. Sie werden daher keine Möglichkeit haben, eine Gehaltsreduzierung wegen verminderter Arbeitsleistung ohne Zustimmung des GF 2 zu erwirken. Dies muss ich Ihnen leider in aller Deutlichkeit mitteilen.
Es wäre sicher auch gar nicht praktikabel, externe Sachverständige in den Betrieb zu lassen, um insoweit eine Bewertung der Arbeitsleistungen vorzunehmen. Es ist doch vorhersehbar, dass GF 2 in dieser Zeit seine Arbeitseinstellung entsprechend anpassen würde.
Eine Änderung des GF-Anstellungsvertrages kann daher nur per Gesellschafterversammlung durch entspechenden Gesellschafterbeschluß bewirkt werden. Kommt eine solcher Beschluß nicht zustande, bliebe Ihnen als ultima ratio nur die Kündigung der Gesellschaft. Vielleicht ist dies ein ausreichendes Druckmittel?
Ich hoffe, Ihre Fragen damit zufriendenstellend beantwortet zu haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Fachanwalt für Familienrecht
Sehr geehrter Herr Steidel,
Danke für die klare Antwort. Folgende Nachfrage habe ich noch:
Ich möchte bei der Gesellschafterversammlung einen Zeugen dabeihaben, der falls es vor Gericht geht die besprochenen bzw. zur Sprache gekommenen Themen bezeugt.
Ohne Zeugen befürchte ich, daß GF2 das Versammlungsprotokoll nicht unterschreibt bzw. das Protokoll nicht so schreibt wie es dem Versammlungsverlauf entspricht.
- Wie ist vorzugehen um das durchzusetzen und wer ist als Zeuge (z.B. Notar) zugelassen? Muß GF2 dem Wunsch der Anwesenheit eines Zeugen entsprechen und müssen wir uns gemeinsam auf eine Person verständigen?
Schönen Dank vorab
Es steht Ihnen frei, einen Zeugen hinzu zuziehen. Dies kann Ihnen GF 2 nicht untersagen. Es gibt dabei keine gestzlichen Vorgaben, wer als Zeuge zuzulassen ist. Ein Notar wäre sicherlich gut geeignet. Dieser könnte anschliessend auch gleich die Beglaubigungen vornehmen. Allerdings entstehen hierdurch Kosten.