Verkauf Eigentumswohnung: Schadenersatz für Reparaturarbeiten
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
wie haben unsere seit jahren vermietete eigentumswohnung anfang des jahres verkauft. der neue eigentümer hat am 15.03.2011 den zweitschlüssel von mir bekommen, eine richtige wohnungsübergabe fand nicht statt. Jetzt am 01.05.2011 nach dem auszug des mieters stellte der käufer den folgenden schaden fest: im badezimmer fallen die fliesen von der wand (hohle fliesen). Dazu der Sachverhalt: im februar 2009 meldete der mieter lose fliesen im bad. daraufhin wurden zwei fliesen über einer heizung und sechs fliesen über der badewanne neu verklebt. die arbeiten wurden von einem fliesenleger durchgeführt, eine rechnung habe ich dafür aber nicht. damit war für mich das badezimmer wieder instandgesetzt und es kam vom mieter in den letzten beiden jahren keine weitere schadensmeldung. der rechtsanwalt des käufers macht nun einen schadenersatz von über 3.000 euro geltend. der schlechte zustand der verfliesung im badezimmer war mir nicht bekannt, da ich die wohnung ja auch nicht selbst bewohnt habe. dem käufer gegenüber habe ich diesen sachverhalt genauso dargestellt.