Kürzung Aufstockungsunterhalt in der Trennungszeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Es gelten die süddeutschen Leitlinien (Raum M) Einkommen EM 3.640,- monatlich mit einem Jahresfaktor von 14,2x. Entspricht umgerechnet ca. 4.300,- € Einkommen EF 1.325,- monatlich mit einem Jahresfaktor von 12,8x. ... Wäre mit der Anrechnung eines fiktiven Einkommens seitens des Gerichts zu rechnen.