Sehr geehrte Damen und Herren, meine Rechtsfrage betrifft die Berechnung des Pflichtteils, wenn Teile des Vermögens dem zukünftigen Erben unter der Auflage des Nießbrauchs bereits überschrieben worden sind. ... Als meine Eltern heirateten, waren Teile dieser Immobilien noch nicht errichtet, der damalige Wert der bereits vorhandenden Immoblien betrug nur einen kleinen Bruchteil ihres heutigen Wertes. Durch den Nießbrauch wollten meine Eltern mir lediglich die Erbschaftssteuer ersparen, rechtlich üben sie über den gesamten Besitz die volle Macht aus, gerade so, als hätte es keine Übergabe gegeben.