In den AGBs dieses Vermittlers taucht folgender Passus über Lieferantenschutz auf: X.Lieferantenschutz 1.Der Auftraggeber sichert dem Vermittler/Verkäuferfirma verbindlich zu, das Angebot, den Vermittlungsauftrag und/oder den Kaufvertrag nicht Vertragspartnern des jeweiligen Herstellers und/oder deren Mitarbeitern zugänglich zu machen. ... Im Falle eines Verstoßes wird der Vermittler/Verkäuferfirma von dem Recht, Schadenersatz von allen Schadenverursachern, insbesondere vom "Testkäufer" zu fordern, umfänglich Gebrauch machen. 2.Mit der Unterschrift erklärt sich der Auftraggeber im Falle eines Verstoßes bereit, an den Vermittler/Verkäuferfirma eine Geldsumme in Höhe der mit dem jeweiligen Händler vereinbarten Provision als pauschalen Schadensersatz zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber kann beweisen, dass dem Vermittler/Verkäuferfirma kein bzw. geringerer Schaden entstanden ist.