Unterschlagung von Betriebskostenvorauszahlungen
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Damen und Herren, die Betriebskostenabrechnung erfolgt in diesem Fall durch eine externe Firma. ... Desweiteren ist mir nun aufgefallen, dass bereits in 2014 die Erhöhung nicht an die externe Firma gemeldet wurde. ... Ich zweifle ausdrücklich nicht die Betriebskostenabrechnung der externen Firma an, da diese offensichtlich nach bestem Wissen ihre Abrechnung erstellt hat.