Habe heute folgenden Brief,von Seiten des neuen Vermieters bekommen:"...leider haben sie die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten(stimmt,bin selbstständig ,im Gesundheitswesen und habe die Praxis(ehemaliges Kircheneigentum)seit cca 6-7 Jahren gemietet)so dass per heute ein Zahlungsrückstand(von cca 6-7 Monaten)besteht.Da o.g.Mietrüchst.mehr als 2 Monatsmieten beträgt,kündigen wir das Mietverh.namens und im Auftrag des Eigentümers,gemäss §543 fristlos.Gleichzeitig fordern wir sie auf,die Mietbereiche(meine Praxis)sofort zu räumenund in einwandf.ZUst.bis spätestens am 21.01.08 ,15 Uhr,zurückzugeben"Da ich meine Mieten bisher immer bezahlt habe und dies auch jetzt tun werde,ist meine Frage:wie kann ich die Kündigung rückgängig gemachen? ... Diese Lage ist so zustande gekommen,dass im Gesundheitswesen die Einnahmen sehr rückläufig sind,man nach 1/2 Jahr erfährt was man verdient hat,als Orientierung die Fallwerte von vor 2 Jahren genommen werden.Nun war ich zu dieser Zeit krank und so sind die Einnahmen erstmals so klein.Habe schon die nötigen Schritte unternommen,um das anzupassen,es könnte aber bis Februar dauern,bis ich das Geld bekomme.Im Haus stehen schon 2 Wohnungen frei,wegen einer Pleite und zu hoher Miete.Was nun??... Miete habe ich bisher immer gezahlt,wenn diese Kündigung aber so durchgezogen wird,bin ich pleite(wegen Patientenverlust)und meine Helferinnen und ich arbeitslos!?