teil 2: Angenommen man hätte nun einen Arbeitsvertrag auf 450 EUR Basis geschlossen, welcher aufgrund der vertraglichen Gestaltung (Weisungsrecht der GesVers, keine Befreiung von §181 BGB, keine freie Arbeitszeiteneinteilung etc) durch Statusfeststellungsverfahren als Arbeitsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gelten würde. ... Jetzt ist es aber natürlich so, dass die Statusfeststellung als Arbeitsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn zum Problem wird, schließlich will man nur die Lohnsteuer zahlen müssen. Also schließt man einen neuen GF-Anstellungsvertrag, welcher so gestaltet ist, dass ein erneutes Statusfeststellungsverfahren zu dem Ergebnis kommen müsste, dass nun eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, welche nicht den Sozialbeiträgen unterliegt (also quasi das komplette Gegenteil des ersten Vertrags, Befreiung von § 181 BGB [natürlich auch ins HR eingetragen] kein Weisungsrecht, freie Einteilung der Arbeitszeit, evtl.