Satz Bezeichnung Gebühr 2300 2,3 Geschäftsgebühr aus € 1.015.838 Vermögensauseinandersetzung € 10.685,80 1000 1,5 Einigungsgebühr im nichtanhängigen Verfahren aus € 1.015.838 (Vermögensauseinandersetzung) € 6.969,-- Pauschale für Entgelte, Post, Telefon € 20,-- 2300 2,0 Geschäftsgebühr aus € 1.000.000 (Zugewinnausgleich) € 2.708,-- 1000 1,50 Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren aus € 1.000.000,-- (Zugewinnausgleich) € 2.031,-- 3100 1,30 Verfahrensgebühr aus € 9.000,-- (Scheidung) € 583,70 3104 1,20 Terminsgebühr aus € 9.000,-- € 538,80 7002 Pauschale für Post, telefon € 20,-- 2300 1,30 Geschäftsgebühr aus € 12.000,-- (Unterhalt) € 683,80 1000 1,50 Einigungsgebühr im nichtanhängigen Verfahren € 789,-- insgesamt € 25.029,10 Frage: Ist diese Gebührenrechung angesichts des auch nachfogend geschilderten Sachverhaltes rechtens und was fällt noch an weiteren Kosten an????????????????