Gütergemeinschaft Probleme im Ehe -und Erbrecht
vom 20.12.2004
50 €
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, wir leben nach Beratung durch einen deutschen Notar, der die finnischen rechtlichen und tatsächlichen Folgen augeblendet und uns nur unscharf bis gar nicht beraten, als deutsch - finnisches Ehepaar in zweiter Ehe in Deutschland in Gütergemeinschaft nach deutschem Recht und haben deutsches Erbrecht festgelegt und schliesslich ein Berliner Ehegattentestament gemacht, in dem wir unsere Kinder (5 Finnische und 3 Deutsche, darunter ein dauerhaft schwerstbehindertes), zu gleichen Teilen zu Schlusserben eingesetzt haben. ... Und wie kann das beim späteren Verkauf des Hauses erzielte Erlös aus der Gesamthand herausgehalten werden, um nachweislich allein mein Geld zu sein, mit dem ich in Finnland etwas kaufen kann? Und: kann ich überhaupt einen Teil eines Hauses kaufen, das mir, hier wie dort durch Gesetz bereits zur gesamten Hand mitgehört?