Vereinbarter Einbau eines Bads - Haftung für Auwirkungen
vom 9.11.2009
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Meine Fragen: 1. ... Wenn ja, richtet sich der Verjährung nach § 548 BGB oder der Regelverjährung? ... Falls § 548 BGB einschlägig sein sollte, wurde die Verjährung durch die Klageerhebung gegen V1 gehemmt?