Kindesnterhaltsanspruch
vom 1.3.2023
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Die Zahlung an den Gerichtsvollzieher in Höhe von 500,- € mtl abgelehnt, Das Jugendamt beruft sich dabei auf die OLG-Empfehlungen in Hamm aus 2023 Die Alimente für A, sind durch anfängliche nicht Zahlung und in der aktuellen Ehe zu wenig Zahlung bereits beim EU-Gerichtsvollzieher unter Aufsicht, bei ges. ... Eine Zahlung von 110,- € deckt nicht im Geringsten die Zusatzkosten und Verzugszinsen, die ständig wachsen. Der Vater zahlte Januar Feb und März je 500,00 an den Gerichtsvollzieher.