Er arbeitet in D selbständig, sie im ÖD in Nicht-EU Land
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Arbeitsvertrag bei meiner Firma als TZ Kraft in geringem Umfang, mit allen Steuern und Sozialabgaben hierzulande (EKSt.... Bislang geben wir die Einkommensteuererklärung in D unter Hinzurechnung des Einkommens meiner Frau (Progression, Steuer, KV und Sozialversicherungsabgaben werden dort abgeführt) ab.