Sehr geehrter Ratsuchender,
1.) Einleitung
Bei Ihrer Frage müssen erst einmal zwei Steuersubjekte und zwei Zeitpunkte auf der Zeitachse differenziert werden, nämlich die Körperschaft ( GmbH ) und der Anteilseigner ( Gesellschafter ), dann der Zeitpunkt des Liquidationserlöses und der Zeitpunkt Ihres Wohnsitzes in der BRD. Sowohl in Deutschland als auch in der Slowakei werden beide Steuersubjekte nach den jeweiligen nationalen Vorschriften unterschiedlich besteuert. Wo was besteuert wird, regelt sich wie folgt:
( Ihre Fragen überschneiden sich inhaltlich ein wenig, da es hier bei der Besteuerung maßgeblich darauf ankommen wird, ob Sie den Liuqidationserlös erhalten haben, als Sie bereits in Deutschland waren oder aber damals noch in der Slowakei: Sie schrieben nämlich unterschiedlich:
…Dann bin ich nach Deutschland umgezogen, und ich hab in Slowakei diese Firma liquidiert
…Finanzamt hat gesagt nein, weil das hatte nicht zu tun mit DE, und ich war damals noch nicht in DE )
Ich werden also versuchen, bei Ihnen einzugrenzen wie folgt:
2.) Besteuerung der Körperschaft
Die slowakische GmbH hatte ihren Betriebssitz in der Slowakei. Damit unterliegt sie nur dort der Körperschaftssteuer bezüglich ihrer erzielten Gewinne. Soweit nun diese Gesellschaft Gewinne ausschüttet, würden hierbei die Gesellschafter mit einer Steuer veranlagt, zumindest ist das in der BRD so geregelt.
3.) Besteuerung der Anteilseigner
Wenn Sie zur Zeit der Veräußerung / Liquidation der Unternehmung Ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, griffe hier § 1 I Satz 1 EStG
. Dort heißt es wie folgt: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Das löst bei Ihnen grundsätzlich die Steuerpflicht aus. Ausschüttungen von Gesellschaften und auch der Liquidationserlös würden dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 2 I Nr. 5 EStG
versteuert werden. Diese Einkunftsart regelt dann weiter § 20 I Nr. 1 EStG
, wonach zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien oder Genussrechte, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, zählen. ( bitte nachlesen im Gesetz ). Ein Liquidationserlös ist damit grundsätzlich zu besteuern, aber nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausschüttung in der BRD wegen Ihres Wohnsitzes / Aufenthaltes bereits steuerpflichtig waren.
4.) Abschließendes
Bei der Besteuerung des Gesellschafters ist also zu beachten, dass es sich auch bei den Bezügen, die nach der Auflösung der GmbH anfallen, um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, soweit sie nicht rechnerisch ( nur ) in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Von daher sind sämtliche Liquidationszahlungen abzüglich der Rückzahlung von Nennkapital, Neueinlagen und in Nennkapital umgewandelte Rücklagen steuerpflichtig.
Aber, soweit noch weitere Fragen vor dem obigen Hintergrund bestehen sollten, bin ich gerne bereit, noch Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen.
In der Hoffnung, Ihnen erst einmal behilflich gewesen zu sein verbleibe ich
Fricke
Rechtsanwalt und Diplom Kaufmann
Diese Antwort ist vom 30.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Danke schön füt den Antwort. Ich meinte mit,, ich hatte nichts mit dem Firma wenn ich nach De umgezogen bin,,...dass das hat diese firma sag man so geschlafen, aber hatte keine Tatigkeit mehr wenn ich war in DE. Nur ich als einzige Geselschafter musste ich das in der Slowakei löschen lassan vom Handelsregister. Dann wenn ich verstehe das richtig hegort unter Progressionsvorbehalt. Wissen sie nicht cca um wieviel erhoht meine Steuersatz wenn jahrilches Einkommen ist cca 50t und dann progression 60t? Danke nochmal!MfG
Die Steuerberechnung selber kann ich so nicht vornehmen. Dazu braucht es
vollständige Unterlagen und ein dazugehöriges Berechnungsprogramm.
Ich bin nur Rechtsanwalt für Steuersachen, nicht aber Steuerberater.
Ob hier ein Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommt, wage ich zu bezweifeln.
Ich lese Ihre Klarstellung oben so, daß Sie in Deutschland waren, als der Liquidations-
erlös angefallen ist. Das hätte eine Besteuerung zur Folge, nicht die steuerfreie
Einnahme einer Progressionseinkunft, die nur beim Steuersatz erhöhend mitwirken
würde.
Deklarieren Sie das vorsorglich mal beim Finanzamt und warten Sie deren Antwort
ab. Ich denke mal, die werden das so sehen wie ich.
Mit besten Grüssen
Fricke