Eine halbe Stunde später erschien die Polizei, nahm den Vorfall aus meiner Sicht auf, führte einen Alkoholtest durch (negativ) und meinte, es bestünde der Verdacht der Ufalllucht. ... Sie war auch sehr freundlich, versicherte mir, dass sie mein Verhalten nicht als Unfallflucht auslegen würde - meinte, sie würde im Laufe der Woche in die Werkstatt fahren, um nachzufragen, ob man denn wegen der Beule tätig werden solle oder nicht.... Na ja, meine Frage ist primär nicht der Schaden am Auto, den ich selbstverständlich bezahlen werde, sondern der Verdacht der Unfallflucht, inwieweit ist er gerechtfertigt (ich habe der Frau am Unfallort meine Personalien nicht gegeben, da ich nach ihren Worten "Glück gehabt" nicht annahm, es sei ein Schaden entstanden), sie fragte mich auch nicht danach, ich fuhr erst los, als sie mich durchwinkte,... - im Falle, dass Unfallflucht zutrifft, mit welcher Strafe hätte ich zu rechnen (Führerschein seit 17 Jahren, bisher kein Vorkommnis).... ?