Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers darf er keinerlei entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit ausüben und/oder sich an anderen gewerblichen Unternehmen irgendwelcher Art, die Wettbewerber der Gesellschaft sind, weder unmittelbar noch mittelbar, beteiligen. § 3 Geheimhaltungspflicht Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch für Zeit nach Ablauf dieses Anstellungsvertrags, alle ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten, geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge der Gesellschaft, der Kunden der Gesellschaft und den mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen vertraulich zu behandeln und absolute Verschwiegenheit zu bewahren. Das gilt auch für seinen Anstellungsvertrag, seine Bezüge sowie für Angelegenheiten, die er von verbundenen Unternehmen oder über diese erfährt. ... Auch dann, wenn die Gesellschaft den Arbeitnehmer nicht widerruflich von seinen vertraglichen Pflichten freistellt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den ihm zustehenden Urlaub während der laufenden Kündigungsfrist zu nehmen.. § 9 Rückgabe von Dokumenten und Unternehmenseigentum Bei Ausspruch einer Kündigung oder mit Beginn seiner Freistellung, spätestens jedoch mit seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft wird der Arbeitnehmer alle noch in seinem Besitz befindlichen Gegenstände der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, alle Unterlagen über Angelegenheiten der vorgenannten Gesellschaften – insbesondere Kundenkarteien, Drucksachen, Aufzeichnungen, Notizen, Entwürfe, Disketten, EDV-technische Aufzeichnungen, usw. – sowie sämtliche Abschriften, Pausen und Durchschläge solcher Unterlagen vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand der Gesellschaft an ihrem Sitz übergeben.