Gewerbemietrecht - Erben fordern hohe Nachzahlung
Ich habe am 23.9.1998 einen Mietvertrag fürGewerberäume´(Gaststätte) abgeschlossen.Im Mietvertrag war ein passus dass sich die Miete ab dem 1.01.2000 um jährlich 2.5% erhöht.Nach dem Tot der Vermieterin haben nun die Erben den Vertrag gesichtet und Fordern nun die Nachzahlung ab dem Jahr1.1.2004.Darf ein Vertrag solch eine Klausel erhalten oder muss sie genauere Preisangaben beinhalten wie zum beispiel ab dem 1.1.2000 erhöht sie sich um 51.13€ ab dem1.1.2001 um 52.40€ usw.Oder darf muss ein Mietvertrag indexgebunden oder eine Wertsicherungsklausel erhalten.Ich hatte mit der Vermieterin mündliche Absprachen dass ich nicht noch Höhere mieten Zahlen kann weil ich noch inwestitionskosten für Ausengatronomie zu tragen hatte .