Rücktritt vom Kaufvertrag bei maßgeschneidertem Fahrrad
vom 8.9.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Das Fahrrad war eine Sonderanfertigung bzw. eine maßgeschneidertes Fahrrad, für einen Preis in Höhe von 1150,00 € Die Bestellung erfolgt über eine händisch geschriebenen Bestellzettel, bei dem weder Wiederruf noch Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen war. ... Am 01.09.2020 wurde eine zweite E-Mail aufgesetzt mit einer Frist bis zum 07.09.2020 mit erneutem Leistungsverzug und der Ankündigung des Rücktritts vom Kaufvertrag. ... Sekundäres Ziel wäre es, vom Kaufvertrag zurück zu treten und den gezahlten Preis zurück zu bekommen.