Mobilkunden Geschäftskundenvertrag nach Todesfall kündigen
vom 3.2.2022
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
In den AGB´s haben wir nur folgendes gefunden "Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt auch dann vor, wenn gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingelei- tet, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenz- verfahren eröffnet wird oder er die Eröffnung eines sol- chen Verfahrens beantragt hat oder in den Vermögens- verhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt."