Fragen zum Trennungsunterhalt für die Ehefrau
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Elterngeld (beides) Frau = Trennungsunterhalt 1.216,5 Gesamtunterhalt Nun zu meinen Fragen: 1) Ich habe seit 5 Jahren eine Bahncard 100 mit mtl. 350 EUR Abbuchung, um meiner Arbeit in der Stadt 1 nachzugehen. ... 2) Wenn meine Frau eine Lebensversicherung w/ Elternzeit ausgesetzt hat, muss ich den Betrag dennoch in der Unterhaltsberechnung berücksichtigen? ... Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.