Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst wünsche ich Ihnen ein gesundes neues Jahr.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wenn es wirklich zu einem Umzug in eine Pflegeheim kommt, würden wir natürlich das 1. Darlehen, dass momentan vom Konto meiner Mutter abgeht sowie die Leistungen der Stadtwerke übernehmen. Ist dies so einfach möglich? Wir möchten in meinem Elternhaus wohnen bleiben. Sollte man diese Umschreibung auf die Abbuchung von unserem Konto evtl. vorher schon angehen? Oder können wir dazu „gezwungen" werden das Haus zu verkaufen?
Sofern Sie selbst Eigentümer oder Miteigentümer des Hauses sind, können Sie nicht gezwungen werden, das Haus zu verkaufen. Wenn nur Ihre Mutter Eigentümer ist, dann könnte es u.U. dazu kommen, dass es veräußert werden muss oder vermietet werden muss, sofern die Heimkosten nicht anderweitig gezahlt werden.
Hinsichtlich des Kredites und der weiteren Kosten, sollten Sie es direkt mit der Bank etc. klären, dass die Verträge auf Sie laufen um die gewünschte Wirkung erzielt wird.
2. Wie geht es mit den Versicherungen meiner Mutter weiter? Laufen diese weiter und der Betrag kann dann für die Kosten nicht berücksichtigt werden?
Persönliche Versicherungen (z.B. Unfall etc.) finden Berücksichtigung, jedoch keine Sachversicherungen für das Haus, da diese vom Nutzer zu tragen sind, wenn Ihre Mutter nicht mehr in dem Haus wohnt.
3. Macht die Sonderzahlung für das Darlehen momentan Sinn, oder ist es in Bezug auf den evtl. Elternunterhalt „besser" das Darlehen normal laufen zu lassen und den Betrag für Renovierungen zu sparen oder auszugeben?
Sofern Sie die Sonderzahlungen nicht aus vorhandenen Vermögen welches über 100.000€ beträgt leisten, dann ist es besser das Darlehn weiter laufen zu lassen und das Geld auszugeben oder zurückzulegen, jedoch darf wiederum kein großes Vermögen (über ca. 100.000€) angespart werden.
4. Kommen wir aus ihrer ersten Sicht um die Zahlung von EU herum, bzw. mit welchem Betrag müssen wir rechnen?
Ab Januar 2015 beträgt der Selbstbehalt für Sie 1.800€ und ein weiterer Betrag von mind. 1.440,00 € für den Ehepartner, d.h ein Gesamtbetrag von monatl. 3.240,00 €min. Ihr Gesamteinkommen beträgt 3.750,00 €, nach Abzug der Steuernachzahlung und sogen. 5% berufsbedingter Aufwendungen beträgt das Familiennettoeinkommen 3467,50 €, der Ratenkredit ist abzusetzen und von den Versicherungen Krankenversicherungen und private Altersvorsorge (z.B. Riester) sind abzusetzen, andere Versicherungen sind im Selbstbehalt enthalten. Somit sind Sie im grenznahen Bereich. Sofern Sie einen weiten Arbeitsweg oder andere höhere berufsbedingte Aufwendungen haben, die über 5% des Einkommens liegen sind diese abzusetzen. Die Kredite für das Haus sind zwar zunächst abzusetzen, Ihnen wird dann jedoch ein Wohnvorteil zugerechnet, d.h. ersparte Miete, so dass es im Ergebnis wohl unbeachtlich ist. Vom Betrag welcher über 3.240,00 € hinausgeht, wäre dann die Hälfte als Unterhalt zu zahlen.
5. Wie sieht es mit dem Elternunterhalt aus, wenn meine Mutter nicht in einen Pflegeheim käme und zuhause eine Betreuung rund um die Uhr benötigen würde, hierfür ihr Geld und die Zahlung für die Pflegestufe aber nicht reichen würde?
Sofern die Kosten dann von einem Sozialamt übernommen werden, dann gilt vorstehendes zum Unterhalt. Wenn die Kosten nicht übernommen werden, dann müssen Sie oder Ihre Mutter selbst dafür aufkommen aus dem Vermögen oder aus dem Selbstbehalt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)