Testamentaufsetzung
vom 13.10.2010
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Guten Tag, als Eigentümer eines Hauses in Hessen, Witwer, mit ein wenig Barvermögen möchte ich meine Hinterlassenschaft regeln. ... Es ist mein Wille, dem einen Kind das Haus zu vermachen und dem anderen, verschollenen Kind, eine kleine Geldsumme zu hinterlassen, über die es - sollte es sich irgendwann einmal wieder an Deutschland und seine Eltern erinnern - verfügen kann. ... Noch ist es mein Wunsch, dass das eine Kind aufgrund meines Testaments nach meinem Tode für lange Zeit den Nachlass betreffend handlungsunfähig ist, weil eventuelle Nachforschungen von Amts wegen nach dem anderen Kind angestellt werden.