Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Besteht die Gefahr, dass meine Mutter bei Überschreibung des Neubaus auch die entstandenen Kosten an meine Schwester zahlen muss - sie kann ja nur überschreiben, was ihr auch als bezahltes Eigentum gehört."
Richtig ist, dass Ihre Mutter in diesem Fall weitergehende Kosten nach allgemeinen Grundsätzen, d.h. ohne Freiwilligkeit, nicht zu tragen hätte.
Zu Ihrer Frage
"Dann ist noch die Frage, ob meine Schwester, nach Überschreibung ihres testamentarischen Anteils, der nunmehr ihr gehört, Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil von meinem vorgesehenen Erbe, das Haus der Mutter, hätte."
Um diese Frage abschließend und sicher zu klären, müsste das Testament eingesehen werden. Nach Ihrer Schilderung würde die Schwester nach der gesetzlichen Erbfolge einen Erbteil in gleicher Höhe wie der Bruder erben. Das Testament könnte dann eventuell als Enterbung der Schwester angesehen werden, was wiederum Pflichtteilsansprüche der Schwester auslösen könnte. Dies müsste alles eingehender geprüft und mit Ihnen erörtert werden.
Wenn alle Beteiligten, insbesondere Mutter und Sohn gegenüber der Schwester und umgekehrt, eine faire und ausgewogene Regelung treffen möchten, dann könnte sich in dieser Konstellation ein zwischen den Beteiligten abzuschließender Erbvertrag anbieten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen