Am neuen Wohnort ist keine DSL-Breitbandverbindung möglich.Dies bestätigte mir der Telekom-Mitarbeiter im Telekomshop und verwies mich auf das Recht einer außerordentlichen Kündigung.Diese ging bereits am 22.04.09 - per Einschreiben mit Rückschein- bei der Telekom ein.Die Kontovollmacht wurde mit diesem Schreiben ebenfalls entzogen.Telefonisch versicherte man uns auf Nachfrage ebenfalls,das am neuen Standort keine DSL-Verbindung mehr möglich sei.In der alten Wohnung (noch kein Nachmieter),wurde der Telefonanschluss auf unseren Wunsch hin gesperrt zum 30.04.09.Die Bestätigung erhielt ich per Post.Zwischenzeitlich war ich vier (!) Mal im Telekomshop um mich nach dem Stand meiner Kündigung zu erkundigen und wurde stets vertröstet, die Bearbeitung laufe noch.Am 09.06.09 erhielten wir einen Brief vom Kundenservice der Telekom, dass die Mindestvertragszeit erst am 09.08.09 endet und erst dann der Vertrag gekündigt werden könne.Ein Festnetzanschluß sei wie ein Wohnungsmietvertrag standortgebunden in der beide Vertragspartner Anspruch auf Erfüllung hätten.Man käme nur aus dem alten Vertrag wenn an neuer Stelle ein Vertrag mit mindestens 12-monatiger Laufzeit abgeschlossen würde; käme dieser nicht zustande, bliebe der Vertrag über das Komplettpaket bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bestehen.Ein Wohnortwechsel begründe kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Auf nochmalige telefonische Nachfrage '''''''''''''''''''''''''''''''' erklärte '''''''''''''''''''''''''''''''' man uns, eine außerordentliche Kündigung gäbe es nur bei Umzug ins Ausland.