Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Ihre Fristberechnung ist korrekt. Das Problem könnte aber darin liegen, dass es nicht genügt, dass die Kündigung am 08.01. von Ihnen abgeschickt wurde. Die Kündigung musste am 08.01. auch beim Empfänger zugehen; war dies nicht der Fall, ist Ihre Kündigung verspätet.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
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Sehr geehrter Herr Matthes,
vielen Dank für die schnelle Bearbeitung.
Das Kündigungsformular habe ich laut Faxprotokoll am 08.01.2008 um 13:40 Uhr an die auf dem Formular angegebene Faxnummer gefaxt.
Gilt das nicht schon als rechtzeitig, wenn das Fax beim Empfänger im Gerät liegt, oder muss erst jemand sozusagen einen Eingangsstempel anbringen?
Mfg,
Ihr Risiko liegt darin, dass Sie nachweisen müssen, ob das Fax auch angekommen ist. Das Sendeprotokoll beweist nur die Versendung, nicht den Empfang. Defekte im Empfangsgerät, z.B. Papierstau oder Leitungsstörungen können zum Scheitern der Übertragung führen, ohne daß dies im Sendebericht ausgewiesen wird. Die Rechtsprechung hat dazu vielfach entschieden, z.B. OLG München, 16.02.1992, Az. 7 U 5553/92
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Mit freundlichen Grüßen