Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vertragskündigung fristgemäß abgegeben?

| 23. Januar 2008 14:58 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


17:02

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um die Kündigung meines DSL-Vertrages bei 1&1.

Laut AGB muss ich den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.

Nun mein konkretes Beispiel:

Ende der Vertragslaufzeit ist der 08.03.2008.
Das Fax mit der Kündigung habe ich am 08.01.2008 abgeschickt.

Laut BGB zählt der Tag des Ereignisses nicht mit, also wird ab 09.01. gerechnet, von da ab 2 Monate, also 60 Tage. Das wäre genau der 08.03., demnach also fristgemäß.

Meine Frage:
Habe ich richtig gerechnet, oder gelten hier andere Paragraphen des BGB?

Vielen Dank,

23. Januar 2008 | 15:39

Antwort

von


(481)
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Ihre Fristberechnung ist korrekt. Das Problem könnte aber darin liegen, dass es nicht genügt, dass die Kündigung am 08.01. von Ihnen abgeschickt wurde. Die Kündigung musste am 08.01. auch beim Empfänger zugehen; war dies nicht der Fall, ist Ihre Kündigung verspätet.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 23. Januar 2008 | 16:30

Sehr geehrter Herr Matthes,

vielen Dank für die schnelle Bearbeitung.

Das Kündigungsformular habe ich laut Faxprotokoll am 08.01.2008 um 13:40 Uhr an die auf dem Formular angegebene Faxnummer gefaxt.

Gilt das nicht schon als rechtzeitig, wenn das Fax beim Empfänger im Gerät liegt, oder muss erst jemand sozusagen einen Eingangsstempel anbringen?

Mfg,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Januar 2008 | 17:02

Ihr Risiko liegt darin, dass Sie nachweisen müssen, ob das Fax auch angekommen ist. Das Sendeprotokoll beweist nur die Versendung, nicht den Empfang. Defekte im Empfangsgerät, z.B. Papierstau oder Leitungsstörungen können zum Scheitern der Übertragung führen, ohne daß dies im Sendebericht ausgewiesen wird. Die Rechtsprechung hat dazu vielfach entschieden, z.B. OLG München, 16.02.1992, Az. 7 U 5553/92 .

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Hat mir sehr weitergeholfen, wenn es auch nicht ganz das war, was ich hören wollte ;) Zügige Bearbeitung, sehr empfehlenswert!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Guido Matthes »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5,0

Hat mir sehr weitergeholfen, wenn es auch nicht ganz das war, was ich hören wollte ;) Zügige Bearbeitung, sehr empfehlenswert!


ANTWORT VON

(481)

Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Nachbarschaftsrecht