Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt beantworte.
Tatsächlich ist Ihnen zu raten, das Angebot der Telekom auf Aufhebung des Vertrages anzunehmen. Grundlage ist eine neuere Grundsatzentscheidung des BGH, der sich mit dieser Frage abschließend befasst hat.
Dieser führt aus, dass Umstände wie die Ihrerseits geschilderten allein in die Risikosphäre des Kunden fallen und dem TK-Unternehmen nicht angelastet werden können. Der Umzug, selbst wenn dadurch die Leistung des Anbieters unmöglich wird, stellt keinen wichtigen Grund i.S.d. § 626 BGB dar. Der Laufzeitvertrag ist zu erfüllen (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.2010, Az.: III ZR 57/10).
Dies gilt gleichermaßen für eine Geschäfts- oder Büroaufgabe.
Insoweit sollten Sie also aus Kostengründen das Angebot annehmen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt