Das arbeitsamt sperrt mir jetzt jegliche Bezüge, da ich umgemeldet ins Ausland gegangen bin (Mir hat keiner gesagt, dass ich das nicht darf) ich war bis heute noch nie arbeitslos und ''hätte das auch nicht wissen können'' Die situartion ist jetzt so das ich in Deutschland noch meine Wohnung habe, die weiterhin bezahlt werden muss, hier verdiene ich aktuell kein Geld und meine Ersparnisse neigen sich dem ende zu. Ich bin gewillt hier eine Schulung zu absolvieren und ggf. aus Deutschland auszuwandern, aber mit den Steinen, die mir das Arbeitsamt jetzt in den Weg legt, muss ich in Kürze wieder nach Hause reisen und kann die berufliche Umorientierung vergessen. Gibt es irgend eine rechtliche Grundlage, dass mir das Arbeitsamt nach der 3-monatigen Sperrfrist ein Arbeitslosengeld zahlen muss?