"möchten anstellen" = Einstellungszusage?
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Trotzdem mussten die Teilnehmer in der Weiterbildung Arbeiten ausführen, die eigentlich der angestrebten späteren Tätigkeit entsprachen und nach unserer Einschätzung auch von der Qualifikation her erst nach Abschluss der Weiterbildung hätten durchgeführt werden dürfen. ... - Hat meine Partnerin Anspruch auf Einstellung, Gehalt oder wenigstens ernsthafte Vermittlungsbemühungen durch das Unternehmen? (Das Angebot eines erneuten Bewerbungstrainings konnte sie aus zeitlichen Gründen nicht annehmen.) - Hätte unter den genannten Umständen eine Weiterbildung möglicherweise nicht bewilligt werden dürfen, so dass meine Partnerin gegenüber der Agentur für Arbeit Anspruch auf Nichtanrechnung der Weiterbildung auf das Arbeitslosengeld hat?