Der Vorteil für mich, den laufenden Mietvertrag zu übernehmen und nicht einen neuen Vertrag mit der Hausverwaltung abzuschließen, liegt darin, dass zum einen der (halbwegs günstige) Mietzins nicht wie bei einem Neuvertrag nach oben angepasst wird, zum anderen, dass es mir vor dem Hintergrund schwer absehbarer Geschäftsentwicklung überaus recht ist, zunächst nur für die Restlaufzeit des laufenden Vertrages gebunden zu sein (etwas mehr als 1 Jahr, mit einseitiger Verlängerungsoption um weitere Jahre) und nicht in der ungewissen Gründungsphase einen befristeten Neuvertrag fest auf mehrere Jahre abschließen zu müssen. ... Wäre es am besten, dies in einem eigenen Vertrag zwischen ihm und mir zu regeln? ... Grundsätzlich sehe ich das Problem, dass es (auch im Sinne der Planungssicherheit und Vorlaufzeit) gut wäre, den Vertrag über die Mietübernahme ab Februar noch dieses Jahr zu unterzeichnen.