Betriebs mit Pensionspferdehaltung und Pferdezucht.Meine Lebensgefährtin hält auch 2-3 Pferde,die bei mir untergestellt sind und hilft auf dem Betrieb mit.Im Juni 2009 verkaufte sie ein 3-jähriges Jungpferd,das ihrer Überzeugung nach in ihrem Besitz war.Im Vertrag ist sie als Verkäufer aufgeführt.Kurz nach dem Verkauf traten gesundheitliche Probleme auf und es kam zum Rechtsstreit.Basis der richterlichen Sicht der Dinge war dann ein Gutachten,das m.E.inhaltlich mehr als fragwürdig ist,aber vom Richter voll akzeptiert wurde. ... Beim Durchlesen der Betriebsbilanzen habe ich nun festgestellt,dass das betreffende Pferd am Verkaufstag in meinem Besitz war und in der Bestandsliste aufgeführt ist.Das ließe sich auch von meinem Steuerberater jederzeit bestätigen.Ich hätte damals dem Verkauf nie zugestimmt und meine LG handelte ohne meine Zustimmung. Die Frage ist jetzt,ob ich diese Tatsache dem Landgericht mitteilen soll damit meine LG die Kosten nicht mehr übernehmen muss?