Beteiligte: Kindervater(KV) Kindermutter(KM) Ältere Tochter(äT) Jüngere Tochter(jT) Kinderstiefvater(KSV) Zeitstrahl: KV und KM heiraten(12'1991), es folgen äT(04'1992) und jT(01'1995).Die Ehe scheitert(12'1996).Scheidung nach 2 Instanzen beendet, KM erhält alleiniges Sorgerecht für äT und jT(06'1999).KV überlebt unterdessen Suizidversuch(12'1998) KM heiratet KSV unter Wegfall ihres Unterhaltsanspruchs gegen KV(ca12'1999).KV hat bis dahin keinen Kontakt zu jT und äT wahrgenommen.KV begehrt nach psych.Behdlg.Kontaktaufnahme zu jT und äT, diese wird durch KM abgeblockt(12'2002)KV erhält von jT(nun 8J)einen Brief mit Vorwürfen, die jT nicht kennen konnte.Erneuter Kontaktaufnahmeversuch zu äT scheitert, äT(nun 13J) gibt KV telefonisch zu verstehen, dass "sie mit mir nichts zu tun haben möchte". ... Grundbezug: 1803,04 FZ-Kind-Bestandteil: 149,35 Tarifzulage: 13,58 VL-Zulage: 5,51 Prüferzulage(mD): 14,14 Summe Brt-wiksam:1985,62 Brutto unwirksam Versorgungsausgleich: 54,50 Summe Brt unwirksam: 54,50 gesetzl. ... Frage 3: Hat KV (ohne Sorgerecht) einen Auskunftsanspruch gegen KM/KSV/äT zwecks Unterhaltsüberprüfung?