meine Ex-Frau ist letzten Monat nach langer Krankheit gestorben, aus erster Ehe sind 2 gemeinsame Kinder (19 und 14). Sorgerecht war gemeinsam. Ex-Frau lebte 130 km weit weg, Kinder sind regelmäßig (auch tw. längere Zeit), in den letzten 2 Jahren seltener zu uns (neue Frau + 2 kleine Kinder) zu Besuch gekommen.
Nach BGB § 1680
, Abs. 1 steht mir nun das alleinige Sorgerecht zu. Soweit so gut. Für die 14-jährige wäre eigenes Zimmer verfügbar und auch im Freizeitumfeld (Sport und Musik) eine gleichwertige Fortführung des Lebensstils problemlos möglich.
Nun weigert sich meine Tochter, zu mir zu ziehen. Gegenüber dem JA teilt sie mit, a) sie möchte ihre gewohnte Umgebung sowie pers. Bindungen nicht verzichten (Freunde, Klassenkameraden..) und außerdem hätte sie zu mir keine so tolle Bindung. Sie würde lieber zur Tante (die mich abgrundtief hasst) oder sogar lieber in eine Pflegefamilie ziehen.
Ich kann das kaum nachvollziehen (Tochter hat sich beim letzten 4-tägigen Besuch im Juni komplett anders verhalten) und will die Chance wahrnehmen, zu meiner Tochter die Beziehung nachhaltig zu verbessern bzw. auszubauen, schließlich hat sie ja noch 4 Jahre bis zur Volljährigkeit.
Frage: Habe ich vor dem FG überhaupt eine Chance, wenn meine Tochter so etwas behauptet? Mir das ABR zu entziehen geht doch wohl nur bei ";Kindeswohlgefährdung" - davon kann doch keine Rede sein?
auch auf die Gefahr hin, dass Ihnen die Antwort nicht gefallen wird:
Eine realistische Chance werden Sie nicht haben, denn gegen den Willen wird die Tochter nicht zu Ihnen müssen.
Sie verweisen zutreffend auf das Kindeswohl und diesem wäre ein Umzug zu Ihnen in der derzeitigen Situation nicht zuträglich.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tochter erst vor Kurzem die Mutter verloren hat und sich in der Trauerphase befindet. Gerade in dieser Phase ist aber Kontinuität und der Vorhanden von Bezugspersonen (auch Freundinnen und Tante) aufgesprochen wichtig. Die Tochter jetzt gegen ihren Willen aus diesem Umfeld zu nehmen, wird sich nachhaltig negativ auf die Tochter auswirken und damit auch die Beziehung zu Ihnen.
Sicher wollen Sie das Beste für die Tochter und auch eine Beziehung zu dieser aufbauen. Nur jetzt ist vielleicht noch nicht der richtige Zeitpunkt, dieses quasi mit einem Zwangsumzug bewirken zu wollen.
Bauen Sie behutsam die Beziehung auf, stellen Sie sich jederzeit für Gespräche zur Verfügung - vielleicht baut sich so die Beziehung immer weiter auf..
Versuchen Sie jetzt eine gerichtliche Durchsetzung des ABR, wir das Gericht Ihre Tochter anhören und aufgrund ihres Alters die Wünsche auch überwiegend berücksichtigen, da alles andere dem Kindeswohl nicht zuträglich wäre.
Zeigen Sie gegenüber der Tochter Verständnis und versuchen Sie, sie so viel wie möglich zu unterstützen - das ist der bessere Weg.