Besteuerung bei der Zinserstattung durch das Finanzamt
vom 20.1.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist bekannt, dass Zinserstattungen durch das Finanzamt der Kapitalertragsteuer unterliegen, im Gegenzug Zinszahlungen an das Finanzamt nicht geltend gemacht werden können. Folgender Fall: teilweise rückwirkende Aberkennung der Verluste aus einer Beteiligung für das Jahr 2003. Folge für mich ist eine Steuerzahlung + Zinszahlung im Jahr 2011 für das Jahr 2003.