Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, Meinen Mietvertrag vom 12.12.2000 habe ich fristgerecht zum 30.05.2008 gekündigt, da ich für meine Firma einen Auslandseinsatz wahrnehmen werde. ... Nachfolgend einen Auszug des Mietvertrages, der Zustand der Mieträume, Schönheitsreparaturen und Bagatell-Schäden festlegt: §7 Zustand der Mieträume Der Zustand der Mieträume zur Zeit des Vertragsabschlusses ergibt sich aus der Anlage „Mietraumbeschreibung“ und „Übergabeprotokoll“, welche ergänzender Bestandteil des Mietvertrages ist. §8 Schönheitsreparaturen/Bagatell-Schäden: 1.Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten. ... Wahlweise kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristablaufes bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreparatur verursacht hätte.