Konkretisierung der Pflicht, auf Umgang "hinzuwirken"
vom 11.2.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Etwas drastisch gesagt, erlebe ich das (in unserem Fall) als Umgehung der gesetzlichen Vorschrift, dass in Umgangsfragen dem Kind gegenüber keine Gewalt angewendet werden darf. ... (Meine Erziehungseignung ist gerichtlich festgestellt und ich habe das alleinige Sorgerecht).