Umgangsrecht - KV hat alle Rechte?
Guten Tag,
Bin Deutsche, in der Schweiz ansässig u. möchte die deutsche Gesetzeslage bzgl. Umgangsrecht kennen.
Habe für meinen Sohn (8), ausserhalb einer Beziehung geboren, das alleinige Sorgerecht. KV hat ihn auf mein Drängen anerkannt. Unterhalt für Kind wurde gemeinsam festgelegt, aber nur ca. 3x geleistet. Er hat mir jedoch noch zusätzlich viel Geld abgeknöpft u. Familie u. Bekannte angebettelt. Auch mehrmals Haft abgesessen (Alkohol am Steuer, Fahrzeug nicht fahrtüchtig, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung); zieht von Wg zu Wg o.Miete zu zahlen bis kurz vor Zwangsräumung. Ist Alkoholiker. Hat seit langem keine Arbeit mehr. Für mich kein guter Umgang für das Kind, das er auch schon benutzt hat für Betrügereien (Vertrag auf seinen Namen z.B.).
Umgangsrecht wurde nach Geburt gemeinsam vereinbart, aber KV oft einfach nicht gekommen o.abzusagen, od. hat Kind aus persönlichen Gründen nicht genommen, weil er z.B. gerade kein Auto od. kein Geld hatte. Ich musste aber immer für Umgang zur Verfügung stehen,ansonsten Terror, verbale Angriffe, fertig machen,laut werden; auch Belästigung. Habe trotzdem Dialog wegen Sicherheit u. Wohlergehen des Kindes häufig gesucht, bis vor einem Jahr, da wurder er gewalttätig.
Das hiesige Gericht hat auf Antrag des KV das Umgangsrecht im 2003 auf jedes 2. WE Sa + So mit Übernachtung + 7 Wo Ferienanspruch festgelegt mit der Begründung, dass das Kind eine Beziehung zum Vater hat. Die bis dahin gemachten Erfahrungen wurden nicht berücksichtigt. Ein Vertreter des JA wurde eingesetzt zur Wahrung der Regelmässigkeit des Umgangs. Dieser stellt sich aus dieser Formulierung heraus systematisch auf die Seite des Vaters, denn nur ich kann ja das Recht nicht einhalten. Wenn der Vater es nicht einhält, wird dies nicht erwähnt. Auf meine Fragen bezüglich der Sicherheit in klapperigen Fahrzeugen der KV, oder Skifahren gehen mit Winterreifen, usw., weiss er keine Antwort.
Verschiedene Vorfälle (Schlittschuhunfall, Kind Bewusssein verloren, wurde nicht informiert; Jacke hat Feuer gefangen - zum Glück nicht das Kind; Daumen schlimm eingeklemmet u. nicht verarztet). Stets andere Frauenbesuche bei jedem Besuch des Kindes beim Vater waren an der Ordnung. Dies wurde vom Vater heruntergespielt und vom Vertreter des JA heisst es, man könne die Lage nicht klar bestimmen, oder der Vater könne einladen, wen er wolle.
Nachdem ich weitere 6 Monate einer immer schlimmer werdenden psychischen Misshandlung erduldet hatte, wandelte sich diese in körperliche Gewalt, in Gegenwart des Kindes. Da habe ich endlich den Mut gefunden, mich damit an das Gericht mit der Bitte um eine dringende Unterbrechung des Umgangs, damit das Kind und ich wieder zur Ruhe kämen. Der KV hatte unser Wohnhaus belagert und gegen mich und meine Familien Drohungen auf den Beantworter gesprochen. Ich musste jeglichen Kontakt mit dem Vater abbrechen, um mich zu schützen. Mein Antrag wurde zurückgewiesen.
Wie würde diese Situation in Deutschland beurteilt werden?
Ich bin verzweifelt, habe auch gesundheitlich unter dieser Situation sehr gelitten und weiss nicht mehr weiter.
Herzlichen Dank.